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Das Weinlexikon : K
Kabinettwein, Bezeichnung für einen Wein der gehobenen Güteklasse. Die Kabinettweine müssen ein Mindestmostgewicht von 85° Oe erreichen, der Alkoholgehalt darf 12,7% Vol. nicht übersteigen und die Restsüße darf höchstens 9g/l betragen.
Karaffe, ein Gefäß, in dem man den Wein von der Flasche umfüllt. Die geschieht beim Dekantieren von Rotwein oder beim servieren eines Weines.
Keller, bewährter Ort zum Lagern von Wein. Ein guter Weinkeller sollte dunkel sein und eine gute Luftfeuchtigkeit haben. Die Temperatur ist zwischen 10 - 15 ° Celsius am günstigsten.
Keltern, Trennen des Traubensaftes von den festen Bestandteilen der Maische mit Hilfe von Druck. Früher wurde üblich war das Austreten der Trauben mit den Füßen.
Keltertrauben, sind die Traubensorten, die zur Weingewinnung zugelassen sind.
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