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Das Weinlexikon : L
Lage, Bezeichnung für einen Weinberg. Im deuteschen Weingesetz ist ine Lage eine Rebfläche, aus deren Erträge gleichwertige Weie gleichartiger Geschmacksrichtung hergestellt werden.
Lagerung, Aufbwewahrung des Weines in Fässern, Tanks oder Flaschen. Der Wein sollte weitgehends Dunkel, erschütterungsfrei und möglichst nicht nicht über 17° Celsius gelagert werden.
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